Was tun wir?
Kundenspezifische Betreuung der Bausteine in SB-Warenhäusern, Super- und Verbrauchermärkten, Baumärkten sowie in Großhandelsmärkten durch unser Servicepersonal sind für uns selbstverständlich.
- artikelgenaue Aufnahme im Stichproben Bei der Stichprobeninventur handelt es sich um ein handelsrechtlich zulässiges Verfahren zur Inventuroptimierung, das besonders in Großunternehmen zur Anwendung kommt. Die gesetzlichen Anforderungen für die Stichprobeninventur sind in § 241 Abs. 1 dHGB bzw. § 192 Abs. 4 UGB geregelt: Der Aussagewert muss dem Wert einer Vollaufnahme entsprechen, und die Aufstellung des Inventars darf nur mit Hilfe von anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren (z. B. Mittelwertschätzung) erfolgen. Vor der ersten Anwendung der Stichprobeninventur muss zudem die Genehmigung des Finanzamtes eingeholt werden. - oder Vollaufnahmeverfahren
-Verräumung der gelieferten Waren nach First IN – First OUT
-MHD-Kontrolle
-Regalpflege, Spiegeln, Wälzen
-Herstellung der Grundordnung in den Regalen
-Kontrolle der Regalplatzetiketten
- Artikelgenaue Bestellung der Neuware
ohne Warenüberbestände zu erzeugen.
-Aufbau und Betreuung von Saisonplatzierungen
-Nachdisponierung und Verräumung
-Retounierung der Ware zum Saisonende
-Einrichtungen und Umbauten von einzelnen Bausteinen oder ganzen Abteilungen nach vorgeschriebenen Platzierungsvorschriften
-Layoutoptimierungen
-Bausteinaktualisierungen
-Bestellung und Lieferung der Ware von Streckenlieferanten
-Verräumung der Neuwaren und Integration von neuen Produkten
-Bausteinkomplettbetreuung
-Verkostungsaktionen
-Vorführungen
-Verteilung
Vorteile für den Handelspartner: